Wohngeld -
Wohngeld
Als Wohngeld wird ein monatlich fließender Zuschussbetrag bezeichnet, mit welchem Menschen mit niedrigem Einkommen einen Teil ihrer Miete bezahlen können. Auch Vorschüsse die ein Wohnungseigentümer aufgrund verschiedener Bedingungen an die Hausverwaltung zu entrichten hat, werden als Wohngeld bezeichnet. Wohngeld kann jeder beantragen, der eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Haus bewohnt und keine Transferleistungen bezieht. Zu den Transferleistungen zählen unter anderem BAföG, Arbeitslosengeld II (ALG II) sowie Sozialgeld.Beantragung
Die Beantragung des Wohngelds gestaltet sich als recht einfach. Ob ein Antrag von der Behörde akzeptiert wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt, sowie das Nettoeinkommen der Familie. Die Anträge sind auf den örtlichen Wohngeldstellen vorhanden, bei Kindern über 16 Jahren ist eine zusätzliche Bescheinigung über den Schulbesuch einzureichen. Des Weiteren ist ein Verdienstbescheid des Arbeitgebers, sowie Nachweise auf Krankheiten, Unterhalt und Kapitalerträge zusammen mit dem Antrag auf Wohngeld einzureichen.Wohngeld für Schüler und Studenten
Auch Schüler und Studenten haben die Möglichkeit das Wohngeld zu bekommen, dies richtet sich jedoch nach einigen speziellen Kriterien. So können Schüler und Studenten Wohngeld nur dann bekommen, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben. Auch wenn Studierende keine BAföG-Zahlungen erhalten, bspw. weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, so hat der Studierende dem Grunde nach einen Anspruch, kann ihn allerdings der Höhe nach nicht realisieren. Hört sich jetzt unglaublich kompliziert an, daher einige Fälle, wo auch dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG besteht:- Es liegt keine förderungswillige Ausbildung nach den BAföG-Richtlinien vor
- Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer und Voraussetzungen für Hilfe zum Studienabschluss sind nicht erfüllt
- Überschreitung der Altersgrenze
- Abbruch der Ausbildung oder Fachwechsel ohne wichtigen oder unabweisbarem Grund
- Voraussetzungen für die Förderung eines Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums sind nicht erfüllt
- Es werden Leistungen von Begabtenförderungswerken bezogen
- Geforderte Leistungsnachweise werden nicht erbracht
- Ausbildung findet nicht im Geltungsbereich des Wohngeldgesetzes statt (Grenzgänger)
- Ausländer welche die Vorraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen