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Unfallversicherung - Versicherungen

Unfallversicherung

Als Student bist du während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen sowie auf den ursächlich mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängenden Wegen gesetzlich unfallversichert. Diese Versicherung ist erfreulicherweise mit keinen Beitragszahlungen verbunden. Leistungen für Heilbehandlungen, Rentenansprüchen und Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden werden erbracht. Der behandelnde Arzt sollte unbedingt davon unterrichtet werden, dass es sich um einen Unfall in Zusammenhang mit einem Besuch der Hochschule handelt. Weiterhin ist unverzüglich die Studentenkanzlei deiner Hochschule über den Vorfall zu informieren. Diese ist verpflichtet innerhalb von drei Tagen die zuständige staatliche Behörde zu unterrichten.

Private Unfälle

Alle Unfälle im privaten Umfeld sind nicht durch diese gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dafür ist deine Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung heranzuziehen. Erkundige dich bei deinen Eltern ob sie eine Unfallversicherung für die Familie abgeschlossen haben und ob du mit versichert bist. Ansonsten kannst du unseren unabhägigen Versicherungsspezialisten Christian Gärtner mit allen Fragen rund um die Unfallversicherung (und natürlich allen anderen Versicherungen) löchern: Kostenlose Beratung
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