A-Z Hochschul Lexikon - Berufung
Berufung
Die Berufung eines neuen Professors erfolgt über ein langwieriges Berufungsverfahren mit Probevorlesungen und Auswahlgesprächen. Vorraussetzung ist eine bereits erteilte Professur oder Habilitation.
Die Berufung eines neuen Professors erfolgt über ein langwieriges Berufungsverfahren mit Probevorlesungen und Auswahlgesprächen. Vorraussetzung ist eine bereits erteilte Professur oder Habilitation.
A-Z Hochschul Lexikon - B
|
» Bachelor » BAföG » Belegbogen » Berufsakademie (BA) » Berufung |
» Bibliothek » Bildungskredit » Blockkurs » Bologna-Prozess |
» A-Z Hochschul Lexikon


