A-Z Hochschul Lexikon - BAföG
BAföG
= BundesAusbildungsförderungsGesetz. Um Kindern aus weniger wohlhabenden Familien ein Studium zu ermöglichen, bewilligt der Staat eine Finanzspritze für die Dauer der Regelstudienzeit. Keinesfalls sollte man beim Antrag schummeln, denn durch Datenabgleich mit Banken und anderen Ämtern werden falsche Angaben schnell entdeckt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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= BundesAusbildungsförderungsGesetz. Um Kindern aus weniger wohlhabenden Familien ein Studium zu ermöglichen, bewilligt der Staat eine Finanzspritze für die Dauer der Regelstudienzeit. Keinesfalls sollte man beim Antrag schummeln, denn durch Datenabgleich mit Banken und anderen Ämtern werden falsche Angaben schnell entdeckt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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