Kindergeld - Finanzen & Gebühren
Kindergeld
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet - darunter fällt auch ein Studium. Wenn deine Einnahmen bestimmte Grenzen überschreiten, hat das Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch deiner Eltern.Einkommensgrenze
Das Kindergeld wird nur gewährt, wenn dein jährliches Einkommen den Grenzbetrag von 7.680 Euro nicht überschreitet. In der Regel werden aber noch pauschale Werbungskosten von 920 Euro angerechnet, somit erhöht sich der Grenzbetrag auf ein Bruttoeinkommen von 8.600 Euro. Zu den Einkünften zählen unter anderem Verdienste aus Erwerbstätigkeiten, BAföG-Zuschüsse, Stipendien und Zinsen. Nicht angerechnet werden Unterhaltsleistungen der Eltern, das Büchergeld bei der Begabtenförderung, Zuschüsse zu Studiengebühren und zur Auslandskrankenversicherung bei einem Auslandsstudium.Liegt dein Einkommen über dem Grenzbetrag, dann haben deine Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld und müssen auch bereits erhaltenes Kindergeld für dieses Jahr zurückzahlen. Wann die Einnahmen erzielt wurden, bspw. in den Semesterferien hat keinen Einfluss auf diese Einkommensgrenze. Liegen deine Werbungskosten (Arbeitsmittel, Fahrtkosten etc.) über 920 Euro, so erhöht sich auch entsprechend der Grenzbetrag, du musst aber die Kosten nachweisen können.


